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Die nächsten sechs Schritte

Superintendentin Marion Greve über die Ergebnisse der Synode

Essen, 31.03.2025. In einem Schreiben hat Superintendentin Marion den Presbyterien, dem Pfarrkonvent und der Verwaltung des Kirchenkreises Essen den mit großer Einmütigkeit getroffenen Beschluss der Sondersynode am 22. März übermittelt und die nun erforderlichen konkreten sechs Schritte beschrieben.

DREI ZENTRALE ZIELE:

Als zentrale Aufgaben der zweiten Prozessphase benennt die Superintendentin drei zentrale Ziele:

-- verbindliche Absichtsbeschlüsse zur Fusion/Reduzierung von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Ziel der Umsetzung möglichst bis zum 01.01.2028 werden beschlossen
-- Modelle zur strukturellen und inhaltlichen Kooperation werden entwickelt.
-- Verantwortungsträger*innen aus Ortsgemeinden, Gemeindeübergreifenden Diensten, Diakonie und innovativen Gemeindeformen nehmen über die Gestaltungsräume hinaus auch die gesamte Kirche in Essen in den Blick. In einem festzulegenden Veranstaltungsformat arbeiten sie weiter an der kirchenkreisweiten gemeinsamen Identität, an Kontextwahrnehmung, Vision und Mission.

Für den Prozess ab 2030 ist eine denkbare Perspektive der Zusammenschluss der
Kirchengemeinden zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bis 2035.

DIE JETZT ERFORDERLICHEN SECHS SCHRITTE

1. Die Presbyterien benennen in der nächsten Presbyteriumssitzung 1-2 (auch drei Personen sind möglich) mandatierte Personen (davon max. 1 Pfarrer*in) für die neu zu bildenden Steuerungsgruppen. Die Steuerungsgruppe orientiert sich am Projektplan „Fusion“ und initiiert die nötigen Umsetzungsschritte, indem sie z.B. Arbeitsgruppen für bestimmte Themenfelder einsetzt.

2. Die Presbyterien prüfen im Sinne von „was lassen wir“, wo Ressourcen geschont werden können. Können zum Beispiel in der Prozessphase II die regulären Presbyteriumssitzungen nur alle zwei Monate stattfinden, vgl. Gemeinde Bergerhausen?

3. Die Vorsitzenden der Presbyterien eines Gestaltungsraumes organisieren in Zusammenarbeit mit zuständiger Gemeindesachbearbeitung einen Termin für ein erstes Treffen der neuen Steuerungsgruppe.

4. Für Gemeinden, die aktuell den Weg der Fusion nicht mitgestalten, gilt: Sie sind zunächst nicht Mitglied in der Steuerungsgruppe. Sie bleiben jedoch Teil des Prozesses durch Teilnahme an Arbeitsgruppen zu Themenfeldern, in denen Sie mit anderen Gemeinden des Gestaltungsraumes kooperieren (z.B. in der Konfirmand*innenarbeit). Sie bleiben Teil des Prozesses, indem Sie selbstverständlich eingeladen werden zu den Veranstaltungsformaten, die im dritten Spiegelstrich der Zielsetzungen (s.o.) genannt werden.

5. Die Steuerungsgruppe benennt in ihrem ersten Treffen einen Vorsitz (vgl. Anlage Vorsitz Steuerungsgruppen), für den grundsätzlich Pfarrpersonen und Presbyter*innen in Frage kommen. Angesichts der aktuellen Pfarrstellenüberhänge in fast allen Gestaltungsräumen prüfen Sie bitte, welche Pfarrerin/welcher Pfarrer den Vorsitz übernehmen kann. Es ist sicher klug, die Vorsitz-Frage schon vor dem ersten Steuerungsgruppentreffen zum Beispiel in den Regionalkonventen der Pfarrer*innen zu beraten.

6. Vereinbaren Sie beim ersten Treffen der Steuerungsgruppen einen Turnus für die nächsten Treffen und mindestens zwei Folgetermine.

Das Schreiben der Superintendentin im Wortlaut und die Beschlussfassung der Sondersynode über die zweite Prozessphase, die entsprechende Zeitplanung und die Ziele dokumentieren wir als PDFs zum Herunterladen hinter den untenstehenden Links.

 

 

 

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