Glauben
Gottesdienst & Verkündigung
"So oft wie möglich" versammelt sich die christliche Gemeinde "im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" zum Gottesdienst. So oft wie möglich? Das präzisiert die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR):
Mindestens an jedem Sonntag und an jedem kirchlichen Feiertag sollen die Protestantinnen und Protestanten Gottesdienst feiern. Die klassische Definition des Gottesdienstes hat der Reformator Martin Luther geliefert. Bei der Einweihung der Schlosskapelle zu Torgau am 5. Oktober 1544 stellte er fest: Das neue Haus soll dahin ausgerichtet werden, "dass nichts anderes darin geschehe, denn dass unser lieber Herr selbst mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang".
Der Gottesdienst ist Dialog, sowohl als Dienst Gottes an uns wie auch als Dienst des Menschen gegenüber Gott. Dialog ist aber nicht nur Gespräch zwischen Gott und Mensch, sondern auch zwischen Menschen untereinander und ein Dialog der Menschen mit sich selbst. Dies geschieht in vielfältigen Formen, darunter "Kirche mit Kindern", Familiengottesdienst, Krabbelgottesdienst, Schulgottesdienst, Friedensgebet, GOalive, Evensong.
Die Gesamtverantwortung für den Gottesdienst in der Gemeinde liegt beim Presbyterium, also der gewählten Gemeindeleitung. Den jeweiligen Gottesdienst leiten Pfarrerin oder Pfarrer, Prädikantin oder Prädikant sowie Lektorin oder Lektor.
Auch das Küsteramt ist ein geistliches Amt und dient dem Gemeindeaufbau. Küsterinnen und Küster übernehmen in der Gemeinde seelsorgerliche und praktische Aufgaben. Haupt- und ehrenamtliche Küsterinnen und Küster ergänzen sich in ihren Gaben und Aufgaben gegenseitig.
Besondere Gottesdienste und Andachten in Essen
In Essen werden regelmäßig außerdem die folgenden besonderen Gottesdienste gefeiert:
- Vesper um Vier – vierzig Minuten Musik und Worte, an jedem Samstag im Monat um 16 Uhr in der Marktkirche (Internet www.marktkirche-essen.de)
- Meditative Gottesdienste – ein- bis zweimonatlich in der Marktkirche (Internet www.marktkirche-essen.de)
- Gottesdienste mit der Möglichkeit, sich persönlich segnen und salben zu lassen – zweimal im Jahr am Sonntag um 18 Uhr in der Marktkirche (Internet www.marktkirche-essen.de)
- Inklusive Gottesdienste des kreiskirchlichen Pfarramts für Inklusion, drei- bis viermal im Jahr in der Kirche Billebrinkhöhe in Bergerhausen.
- Abendgottesdienste für schwerhörige Menschen – in der Regel monatlich an einem Freitag um 17 Uhr in der Marktkirche (Internet www.marktkirche-essen.de)
In ökumenischer Gemeinschaft:
- Segnungsgottesdienste für werdende Mütter und Väter und ihre Angehörigen – in Zusammenarbeit mit dem Bistum Essen (Internet www.segen-berührt-neues-leben.de)
- Segnungsgottesdienste für neugeborene Kinder – in Zusammenarbeit mit dem Bistum Essen (Internet www.segenfuerbabys.de)
- Ökumenische Gedenkgottesdienste für die „Unbedachten dieser Stadt“ – an jedem zweiten Sonntag im Monat um 17 Uhr, jährlich wechselnd in der Marktkirche und im Hohen Dom zu Essen (Internet www.ack-essen.de, www.marktkirche-essen.de)
- Ökumenischer Gedenkgottesdienst zur Erinnerung an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 – jährlich wechselnde Gottesdienststätten verschiedener christlicher Konfessionen in der Essener Innenstadt (Internet www.ack-essen.de)
- Inklusive Gottesdienste für Menschen mit und ohne Handicap – viermal im Jahr an einem Sonntag um 15 Uhr in der Marktkirche (Internet www.aktion-menschenstadt.de, www.marktkirche-essen.de)
- Gottesdienste für Menschen mit Demenz – jeweils an einem Mittwoch im Frühjahr und im Herbst in der Marktkirche (Internet www.marktkirche-essen.de)
Mehr Informationen
- Themenseite » Gottesdienst auf der Homepage » Sinn und Segen der Evangelischen Kirche im Rheinland.
- Alle Gottesdiensttermine unserer Kirchengemeinden finden Sie im Kalender.
